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KOMPETENZEN

Insolvenzverwaltung
 

Wir betreuen sowohl kleinere Insolvenzverfahren, Großinsolvenzverfahren als auch Konzerninsolvenzverfahren. Die Sanierung und Fortführung von Unternehmen haben dabei für uns die höchste Priorität. Wo immer es die wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen erlauben, zielen wir auf eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens in der Insolvenz mit anschließender übertragender Sanierung oder einem Planverfahren ab. KKN setzt seine professionelle Kompetenz und Kreativität ein, um sich die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zur Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu Nutze zu machen. Dabei kommt uns die juristische Qualifikation und das ausgeprägte unternehmerische und kaufmännische Denken des Teams zugute. Der Erfolg dieser Kompetenz und Vorgehensweise zeigt sich in der hohen Anzahl der geretteten Unternehmen und Arbeitsplätze, den verhältnismäßig hohen Gläubigerquoten und der zügigen Verfahrensabwicklung. Unser globales Netzwerk von Unternehmens- und Steuerberatern gewährleistet zudem die Fortführung insolventer Betriebe im Insolvenzverfahren auch über einen längeren Zeitraum. 


Sofern ein schuldnerisches Unternehmen nicht erhalten werden kann, sichern wir die Gläubigerinteressen durch eine konsequente und effektive Liquidation des Schuldnervermögens mit der Maxime einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.


Auch Verbraucherinsolvenzen und Insolvenzen ehemals selbständiger, natürlicher Personen werden bei KKN von uns und unseren Teams im Insolvenzverfahren begleitet und in der Wohlverhaltensperiode überwacht. Unter Wahrung der besonderen Gläubigerinteressen wird im Wege effizienter und individueller Bearbeitung ein höchstmögliches Maß an Transparenz für das Erreichen der Restschuldbefreiung angestrebt.

Insolvenzverwaltung
ESUG-Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen mit Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) seit 2012 deutlich verbessert. Dies gilt in besonderem Maße für das Planverfahren in Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren. Der Weg durch die Insolvenz wird für Unternehmer-/innen und Gläubiger-/innen damit plan- und beherrschbarer als früher. Das ESUG schafft neue Anreize für eine frühzeitige Antragstellung und erhöht damit die Chancen für eine nachhaltige Sanierung. 


Das Team von KKN begleitet mit langjähriger Erfahrung Unternehmer/-innen verschiedenster Branchen in der Eigenverwaltung. Hierzu zählt auch das Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO, welches Unternehmern die Möglichkeit einräumt, ihr Unternehmen eigenverantwortlich unter der Kontrolle eines/er Sachwalters-/in zu sanieren. Mit unserer Kompetenz beraten wir entweder das in der Sanierung befindliche Unternehmen oder unterstützen die Geschäftsführung bei der Umsetzung der geplanten Restrukturierungen als gerichtlich bestellte(r) Sachwalter/-in. Der/die (vorläufige) Sachwalter/-in kann dabei gerichtlich auf Vorschlag des Unternehmens oder der beteiligten Gläubiger bestellt werden. Alle unsere Partner agieren dabei mit der erforderlichen Professionalität und Neutralität, um die unternehmerische Eigensanierung im Austausch mit allen Verfahrensbeteiligten effektiv und praxisgerecht umzusetzen. Transparenz und gute Kommunikation sind dabei ein wichtiger Grundpfeiler für die Umsetzung oft komplexer Sanierungskonzepte.

ESUG
Insolvenzpläne

Sofern die angestrebten Sanierungsmaßnahmen mittels eines Insolvenzplans durchgeführt werden sollen, stehen wir Ihnen mit unserem Team ebenfalls gerne mit nachhaltiger Unterstützung zur Seite. Von unseren bisherigen Erfolgen bei der gerichtlichen Insolvenzplangestaltung und kurzfristigen Umsetzung der Sanierungsziele profitieren auch Sie. 


Der langfristige Erhalt eines Rechtsträgers steht im Vordergrund einer Insolvenzplangestaltung. Damit lassen sich häufig Sanierungsziele schneller und effizienter als in einem Regelinsolvenzverfahren umsetzen. Langfristige Vertragsbeziehungen können aufrecht erhalten bleiben und Genehmigungen, Konzessionen oder auch Patenschutzrechte müssen nach erfolgreicher Insolvenzplanumsetzung nicht erneut beantragt werden. Dies ist nicht nur oftmals kostengünstiger, sondern sichert vielen Unternehmen auch die dringend erforderliche Fortführungsbasis. Die umfassende Erfahrung aus einer Vielzahl von Insolvenzplanverfahren, die die Partner-/innen von KKN als Sachwalter-/innen oder Insolvenzverwalter-/innen erfolgreich umgesetzt und begleitet haben, dient uns dabei als entscheidender Baustein einer unternehmerischen Restrukturierung.   

Insolvenzplaene
Restrukturierung nach STARUG

Eine Krise frühzeitig erkennen, ist entscheidend für einen Sanierungserfolg. Genau dieses Ziel wurde durch die europäische Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen in Gang gesetzt. Die innerdeutsche Umsetzung dieser europäischen Vorgabe wurde jüngst durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) umgesetzt. 


Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine weitestgehend außergerichtliche Eigensanierung. Der Werkzeugkasten des StaRUG gibt Unternehmen Möglichkeiten, verschiedenfältige Vergleiche mit Gläubigern auszuhandeln. Ziel ist die Durchsetzung und Umsetzung eines Sanierungskonzepts des krisengeschüttelten Unternehmens und damit letztlich die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Kernelement der Restrukturierung nach dem StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Dieser fasst sämtliche Maßnahmen und Beiträge, die zum Erreichen des Sanierungsziels erforderlich sind, zusammen. Ein wesentlicher Vorteil des StaRUG ist zudem, dass es grundsätzlich als ein nichtöffentliches Verfahren geführt wird, an dem nur die betroffenen Gläubiger-/innen und ggf. Anteilseigner-/innen beteiligt werden. Das Management initiiert die Restrukturierung nach dem StaRUG und lenkt den Prozess. 

Das Team von KKN unterstützt Sie dabei, mit professioneller Begleitung eine drohende Zahlungsunfähigkeit zukunftsorientiert zu meistern. Die Partner-/innen von KKN sind sowohl an den Restrukturierungsgerichten Köln, Düsseldorf, Essen und Bielefeld für Nordrhein-Westfalen als auch in Koblenz für Rheinland-Pfalz gelistet.

STARUG
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